armut-in-deutschland
  Wir über uns
 



    Unsere Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen “Obdachlosenhilfe linker Niederrhein“,
er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Krefeld.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und  Aufgabe
Zweck und Aufgabe des Verein ist es, die Isolation und Ausgrenzung der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen entgegen zu wirken, sich für die Belange der obdach- und wohnsitzlosen Menschen einzusetzen, ihnen zu helfen und in jeder geeigneter Weise zu unterstützen. Dabei sind ausschließlich Personen im Sinne des  § 53 AO gemeint.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Zubereitung von Essen aus gespendeten Mitteln,
die Verteilung der Essen sowohl direkt an die Obdachlosen, Wohnsitzlosen und sonstige Bedürftige als auch an Wohlfahrtseinrichtungen zur Weitergabe an bedürftige Personen,
die Durchführung von Veranstaltungen mit Obdachlosen, Wohnsitzlosen und sonstigen Bedürftigen, für die auch ggf. geeignete Einrichtungen geschaffen werden,
Öffentlichkeitsarbeit zur Situation der Betroffenen und zur Arbeit des Vereins,
Hilfeleistung bei der Bewältigung von Problemen des täglich Lebens,
Hilfe und Unterstützung bei der Beseitigung der Wohnungslosigkeit zu leisten.

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung es Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 4 Finanzen
Der Verein finanziert sich durch Spenden,  Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls öffentliche Fördermittel.
 
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